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   LG Darmstadt, 09.06.2021 - 26 O 460/20   

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LG Darmstadt, 09.06.2021 - 26 O 460/20 (https://dejure.org/2021,33299)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 09.06.2021 - 26 O 460/20 (https://dejure.org/2021,33299)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 09. Juni 2021 - 26 O 460/20 (https://dejure.org/2021,33299)
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Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • LG München I, 01.10.2020 - 12 O 5895/20

    Corona: Gastwirt erhält Entschädigung in Höhe von 1.014.000 EURO aus

    Auszug aus LG Darmstadt, 09.06.2021 - 26 O 460/20
    Ist der Geschäftsbetrieb auf einen speziellen Bereich ausgelegt und stellt ein möglicher anderer Geschäftsbereich ein vollkommen untergeordnetes Geschäft dar, das unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten auf keinen Fall fortgeführt werden kann, läge nach § 242 BGB ein Fall der unzulässigen Rechtsausübung vor, wenn der Beklagte sich darauf berufen würde, dass dieser Bereich des Geschäftsbetriebs trotz der Verordnungen fortzuführen gewesen wäre (vgl. Rixecker in Schmidt, COVID-19, Rechtsfragen zur Corona-Krise, 2. Aufl. 2020, § 11 Rn. 67; LG München I, NJW 2020, 3461, beck-online).
  • BGH, 22.01.2020 - IV ZR 125/18

    Vorliegen einer Verletzung "an Gliedmaßen" im Sinne von Ziffer 1.4.1 der

    Auszug aus LG Darmstadt, 09.06.2021 - 26 O 460/20
    Der mit dem Bedingungswerk verfolgte Zweck und der Sinnzusammenhang der Klauseln sind zusätzlich zu berücksichtigen, soweit sie für den Versicherungsnehmer erkennbar sind (vgl. BGH, Urt. v. 22.1. 2020 - IV ZR 125/18 = r+s 2020, 222; st. Rspr.).
  • LG Darmstadt, 25.10.2021 - 26 O 143/21
    Die hier in Rede stehenden Fragen der Betriebsschließungsversicherung, denen zunächst grundsätzliche Bedeutung nach den §§ 348, 348a ZPO zukam und denen immer noch grundsätzliche Bedeutung nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO zukommen mag, hat die Kammer bereits geklärt; insoweit wird insbesondere auf die veröffentlichten Urteile der Kammer verwiesen, die die in der Klageerwiderung nicht berücksichtigt werden: LG Darmstadt Urt. v. 9.6.2021 - 26 O 460/20, BeckRS 2021, 17791; LG Darmstadt Urt. v. 10.2.2021 - 26 O 296/20 , BeckRS 2021, 1773; LG Darmstadt Urt. v. 10.3.2021 - 26 O 145/20 , BeckRS 2021, 5139.
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